
Für Hilfsmittel, die zum Ausgleich von Körperbehinderungen erforderlich sind (z. B. Hörgeräte, orthopädische Schuhe), übernimmt die BKK Vital die Anschaffungskosten.
Versicherte leisten eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, 5,– € mindestens, 10,– € höchstens. Bei Hilfsmitteln zum regelmäßigen Verbrauch beträgt die Zuzahlung 10 % je Verbrauchseinheit, maximal 10,– € pro Monat. Soweit für solche Hilfsmittel Festbeträge festgesetzt sind, dürfen wir darüber hinaus keine Kosten übernehmen.
Die Kosten für Änderungen, Reparaturen und den notwendigen Ersatz der Hilfsmittel gehören ebenfalls zur Leistung der BKK Vital. Die Kostenübernahme von orthopädischem Schuhwerk schließt einen weiteren Eigenanteil des Versicherten für ein Paar Konfektionsschuhe ein.